Seit Jahren fordern wir Reformen in der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung, die der modernen Familienvielfalt Rechnung tragen. So haben wir regelmäßig Stellungnahmen zu den Plänen der vorigen Bundesregierung abgegeben, deren Reformvorhaben allerdings abgelehnt und verschleppt wurden. Nun finden wir im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vielversprechende Ansätze und hoffen, dass diese wirklich und zügig umgesetzt werden. Regenbogenfamilien dürfen nicht länger hintangestellt werden! Wir haben dazu eine Pressemitteilung herausgegeben:

Regenbogenfamilien gleiche Rechte zuerkennen – Abstammungsrecht reformieren – Gelebte Familienvielfalt rechtlich abbilden

Berlin/Köln/München et al., 18.02.2022.

Die Bundesinteressengemeinschaft Regenbogenfamilien-Fachkräfte (BIG RBFF) kommentiert die aktuellen Diskussionen um die Pläne zur Modernisierung des so genannten Abstammungsrechts:

“Wir werden täglich mit Fragen konfrontiert, wann es denn endlich so weit ist mit der Abschaffung der Stiefkindadoption im queeren Kontext, wann die Möglichkeit zu elterlichen Vereinbarungen kommt oder die rechtliche Absicherung der Mehrelternschaft möglich wird”, so Stephanie Gerlach (Treffpunkt, Fach- und Beratungsstelle Regenbogenfamilien, München) für die BIG RBFF.

Seit Gründung der BIG RBFF fordert diese die automatische Elternschaft für die Person, welche mit der gebärenden Person verheiratet ist sowie die Mutterschaftsanerkennung bzw. Elternschaftsanerkennung aller Geschlechter unabhängig vom Ehestatus. Des Weiteren ist die Möglichkeit der präkonzeptionellen Elternschaftsvereinbarung und die Anerkennung von trans* Eltern mit dem für sie korrekten Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde ihrer Kinder notwendig. All diese Aspekte der Absicherung von queeren Familien und ihren Kindern sind zu berücksichtigen.

Es gilt hier keine Zeit mehr zu verlieren. Die Möglichkeit zur Stiefkindadoption besteht für verpartnerte/verheiratete gleichgeschlechtliche Paare seit 2005, 2013 setzte das Bundesverfassungsgericht die Sukzessivadoption durch. Die “Ehe für Alle” existiert seit 2017. Immer noch warten Regenbogenfamilien auf ihre rechtliche Anerkennung und die Absicherung ihrer Kinder.

„Wir begrüßen die konkrete Ankündigung aus dem Justizministerium sowie dem Familienministerium, diesen Prozess im Herbst 2023 abgeschlossen zu haben. Für die Familien, deren Interessen wir vertreten, ist ein Zeitraum von fast zwei Jahren sehr lang. Deshalb hoffen wir, dass die familienrechtlichen, feministischen und queerpolitischen Vorhaben in Kürze umgesetzt werden“, so Gerlach abschließend.