Die Stiefkind-Adoption ist immer noch die einzige Möglichkeit für Zwei-Mütter-Familien, die gemeinsame rechtliche Elternschaft für das gemeinsame Wunschkind zu erlangen. Durch das vom Bundestag verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz wird mit einer verpflichtenden Beratung vor der eigentlichen Antragstellung eine weitere Hürde und Diskriminierung für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien eingebaut. Der Bundesrat und die Länder sind aufgerufen, hier für Nachbesserung zu sorgen.
Unsere Pressemitteilung
zum Adoptionshilfe-Gesetz