Im Januar 2020 hat die BIG-Regenbogenfamilien-Fachkräfte eine Stellungnahme zu zwei Gesetzen zum Thema Adoption abgegeben.

Das Gesetz zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien wurde am 13. Februar 2020 verabschiedet.

Am 28. Mai 2020 wurde nun auch das zweite dieser Gesetze, nämlich das Adoptionshilfegesetz, vom Bundestag beschlossen. Dieses sieht u.a. vor, dass Stieffamilien im Vorfeld des Antrags auf Stiefkindadoption (= ein neuer Partner übernimmt eine rechtliche Elternstelle, die vorher jemand anders innehatte) eine verpflichtende Beratung wahrnehmen müssen. Diese Beratung ist eine zusätzliche Hürde zur bereits bestehenden Prüfung durch das Jugendamt und das Gericht.

Die Crux dabei: Da die Reform des Abstammungsrechts immer noch auf sich warten lässt, ist die Stiefkindadoption die einzige Möglichkeit der rechtlichen Elternanerkennung für Zwei-Mütter-Familien. Dadurch werden aus Herkunftsfamilien, in die ein Kind geboren wird, Stieffamilien gemacht: eine Konstruktion, die nicht passt und die diskriminiert.

Die jetzt schon belastende Situation wird für Regenbogenfamilien durch das neue Gesetz weiter verschlechtert. Als Regenbogenfamilien-Fachkräfte können wir bezeugen, dass die Adoptionsnotwendigkeit bereits jetzt ein immenser Stressfaktor für diese jungen Familien ist. Eine Verschärfung ist ein eklatanter Verstoß gegen das Kindeswohl.

Diese Argumente wurden in der parlamentarischen Diskussion durchaus vorgebracht. Es lagen konkrete Änderungsvorschläge (LSVD, Bündnis90/Grüne, Linke, FDP) vor, damit die Zwangsberatung für Herkunftsfamilien entfällt. Zwei Petitionen (Allout/LSVD, Wolff) mit großem Zulauf haben im Vorfeld auf die Dringlichkeit der Reform des Abstammungsrechts und damit der Abschaffung des Zwangs zur Stiefkindadoption für Regenbogenfamilien aufmerksam gemacht.

Trotzdem wurde das Adoptionshilfegesetz ohne Änderung vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen.

Nun kann nur noch der Bundesrat durch Anrufung des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten zum 1. Juli stoppen. Wir schließen uns dem Aufruf des LSVD an die Länder an, hier einzugreifen.