Die Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen zum Abstammungsrecht im Rechtsausschuss des Bundestags am 18. März 2019 war eine aufregende Angelegenheit. Dauern diese Anhörungen normalerweise 90 Minuten, war bei diesem Thema der Informationsbedarf deutlich höher, und die Sitzung wurde erst nach zweieinhalb Stunden beendet. Die neun Sachverständigen sprachen zu 15 von 43 Ausschussmitgliedern, allesamt Bundestagsabgeordnete. Den Statements der Sachverständigen folgten zwei Fragerunden, bei der die Abgeordneten jeweils zwei Fragen stellen konnten. Stephanie Gerlach war als Sachverständige auf Einladung der Linken anwesend. Sie stellte als Expertin der Praxis sehr anschaulich dar, dass zwei Mütter automatisch ab Geburt ihres Wunschkindes auch die rechtlichen Eltern sein sollten, dass die Stiefkindadoption für Regenbogenfamilien in die Vergangenheit gehört und dass wir unbedingt die Mutterschaftsanerkennung brauchen. Hier eine Zusammenfassung des Bundestags: Abstammungsrechtliche Regelungen