Die Bundesinteressengemeinschaft Regenbogenfamilienfachkräfte (BIG RBFF) begrüßt, dass das Justizministerium mit einem 62-seitigen Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts die Forderungen der Konferenz der Landesjustizminister sowie der Abstammungskommission aus 2017 umsetzt. Regelungen für Regenbogenfamilien, die bisher meist lediglich im Wege der so genannten Stiefkindadoption rechtlich Eltern ihres Kindes werden konnten, würden hiermit teilweise obsolet.
Der Entwurf sieht neben erweiterten Regelungen zur Klärung der eigenen Abstammung aus Sicht des Kindes insbesondere die Möglichkeit für die Mit-Mutter der Geburtsmutter vor, von Geburt des Kindes an rechtlicher Elternteil dieses Kindes zu sein. Dies gälte für verheiratete Ehepaare ebenso wie für unverheiratete Paare. Diese Regelung soll allerdings ausschließlich auf die Fälle einer ärztlich assistierten künstlichen Befruchtung beschränkt werden. Für die Fälle einer privaten, also nicht mit ärztlicher Unterstützung durchgeführten Insemination soll es dagegen bei der bisherigen Rechtslage bleiben.