Im Dezember hat sich in München die Bundesinteressengemeinschaft Regenbogenfamilienfachkräfte (BIG-RBFF) gegründet und schon steht der erste wichtige Termin an, zu dem die BIG sich öffentlich äußert: Im Rechtsausschuss des Bundestages wird es am 18. März 2019 eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf geben, den die GRÜNEN eingebracht haben. Dieser Entwurf sieht eine Reihe von Verbesserungen für Regenbogenfamilien vor. So sollen verheiratete Frauenpaare automatisch ab Geburt beide rechtliche Mütter für das Kind sein, das in die Ehe hineingeboren wurde. Für unverheiratete Paare soll es eine Möglichkeit der Elternschaftsanerkennung geben, analog zur Vaterschaftsanerkennung im verschiedengeschlechtlichen Kontext. Die Stiefkindadoption wäre dann hoffentlich endlich vom Tisch! Darüber hinaus sollte es natürlich auch Regelungen geben, mit denen bereits vorgeburtlich die rechtliche Elternschaft geklärt werden kann. Eine Elternschaftsvereinbarung ist hier der richtige Weg.
Alle Forderungen sind schon hinreichend von Arbeitskreisen des Justizministeriums sowie vom 71. Deutschen Jurist*innentag diskutiert und zur Umsetzung empfohlen worden. Wir dürfen also gespannt sein!