Die BIG Regenbogenfamilien-Fachkräfte hat einen Kommentar zu zwei Gesetzen zum Thema Adoption verfasst und den jeweiligen Minsterien zur Kenntnis gegeben: das Adoptionshilfe-Gesetz des BMFSFJ und der Gesetzentwurf zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien des BMJV. Wir beziehen uns in unserer Einschätzung jeweils nur auf die Stiefkindadoption, da diese ja leider bis dato der Weg ist zur rechtlichen Absicherung einer gleichgeschlechtlichen Ursprungsfamilie. Beide Gesetze stellen eine Verschlechterung für diese Familien dar, da sie z.B. eine Zwangsberatung fordern (Adoptionshilfegesetz) oder die geforderte Beziehungsdauer auf vier Jahre festlegen (Gesetzentwurf zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien). Hier zeigt sich in zugespitzter Form, dass die Stiefkindadoption das falsche Instrument der Elternanerkennung für lesbische Mütterfamilien ist, da es sich bei gemeinsam geplanten Wunschkindern nicht um Stiefkinder handelt. Die Reform des Abstammungsrechts muss jetzt dringend erfolgen. Wir brauchen endlich den Automatismus für in die Ehe hineingeborene Kinder und die Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung für Nicht-Verheiratete.

Unser Kommentar

zum Adoptionshilfe-Gesetz und zum Gesetzentwurf zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien